
Strafen an Haut und Haar. Hierzu zählen Brandmarken, Züchtigung (Stäupung - Stock- oder Rutenschläge, öffentlich und - da vom Scharfrichter oder seinen Knechten vollzogen - entehrend), verbunden mit Abscheren oder Ausreißen der Haare (Dekalvation). Haarschur ohne Stäupung wurde als Frauenstrafe ...
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